❓ Schutz der Anwaltschaft in Europa und geplante Konvention des Europarates zu Anwaltsrechten
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert den Schutz der Anwaltschaft in Europa und die geplante Konvention des Europarates zu Anwaltsrechten. Die Fragesteller äußern Besorgnis über Übergriffe auf Anwälte und fordern eine Stellungnahme der Landesregierung zu den europäischen Bestrebungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Anwälte und die Anwaltschaft in Deutschland sowie die Landesregierung.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Beurteilung der Landesregierung zu den europäischen Bestrebungen zum Schutz der Anwaltschaft, den deutschen Stellungnahmen und ob die Landesregierung an der Ausarbeitung des Entwurfs beteiligt war.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass eine sachgerechte Bewertung der europäischen Bestrebungen derzeit nicht möglich sei, da kein Entwurfstext vorliege. Eine Stellungnahme könne erst nach Vorlage eines Entwurfes durch die Bundesregierung erfolgen.
⚡ Einordnung
Die FDP hat die Kleine Anfrage eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Anfrage geantwortet, dass sie an der Ausarbeitung des Entwurfs der Konvention nicht beteiligt war und keine Stellungnahme zu möglichen Änderungsbedarfen abgeben kann, da kein Entwurf vorliegt.