❓ Einführung einer Pflegezulage im Justizvollzug von Nordrhein-Westfalen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Einführung einer Pflegezulage für Pflegekräfte im Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen, inspiriert von Regelungen in Hessen und Niedersachsen. Die Fragesteller fragen nach den Plänen der Landesregierung zur Ausweitung dieser Zulage auf tarifbeschäftigte Pflegekräfte.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Pflegekräfte im Justizvollzug von Nordrhein-Westfalen, insbesondere tarifbeschäftigte Mitarbeiter.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller möchten wissen, ob die Landesregierung die Einführung einer Pflegezulage plant, wie diese im Vergleich zu anderen Bundesländern gestaltet werden könnte und welche Schritte unternommen werden, um eine Ausweitung der Zulage in den nächsten Tarifverhandlungen zu unterstützen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass sie die Einführung einer außertariflichen Pflegezulage nicht in Betracht zieht, da dies die bevorstehenden Tarifverhandlungen präjudizieren würde. Sie wird jedoch den Arbeitgeberverband bitten, die Frage der Zulage in die nächste Tarifrunde einzubringen.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung betont, dass Änderungen des Geltungsbereichs der Pflegezulage den Tarifpartnern vorbehalten bleiben sollten. Die nächste Tarifrunde wird voraussichtlich im Herbst 2023 beginnen, und die Position anderer Bundesländer wird von den Gesamtforderungen der Gewerkschaften abhängen.