❓ Nachfrage zu Übergriffen auf Mitarbeiter von Ausländerbehörden in NRW
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird nach der Erfassung von Übergriffen auf Mitarbeiter von Ausländerbehörden und Jobcentern in Nordrhein-Westfalen gefragt. Die Fragesteller äußern Bedenken hinsichtlich der Sicherheit dieser Mitarbeiter und fordern eine gesonderte Erfassung von Übergriffen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Mitarbeiter von Ausländerbehörden und Jobcentern in Nordrhein-Westfalen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, warum Übergriffe nicht gesondert erfasst werden und wann mit einer solchen Erfassung zu rechnen ist.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass eine gesonderte Erfassung in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vorgesehen ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erfassung nach bundeseinheitlichen Richtlinien erfolgt und eine detaillierte Erfassung einzelner Berufsbilder einer bundesweiten Abstimmung bedarf.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung hat auf frühere Drucksachen verwiesen und erklärt, dass die Erfassung von Übergriffen auf Mitarbeiter nicht gesondert erfolgt. Eine Änderung des Kataloges zur Opferspezifik ist aktuell nicht vorgesehen.