❓ Vorstrafen und Aufenthaltsstatus eines algerischen Tatverdächtigen in NRW
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Landesregierung um Auskunft über die Vorstrafen und den Aufenthaltsstatus eines 26-jährigen algerischen Tatverdächtigen gebeten, der nach einem Diebstahl ein Sexualdelikt begangen haben soll.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind der 26-jährige algerische Tatverdächtige sowie die zuständigen Behörden, die mit seinem Aufenthaltsstatus und den rechtlichen Konsequenzen befasst sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl und Art der Vorstrafen des Tatverdächtigen, dem Grund für seinen Verbleib in Deutschland trotz Vorstrafen und dem entstandenen monetären Schaden durch unrechtmäßige Leistungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung verweist auf Datenschutzgründe und die Unschuldsvermutung, weshalb keine detaillierten Informationen zu den Vorstrafen gegeben werden. Es wird erklärt, dass keine vollziehbare Ausreisepflicht besteht und dass der monetäre Schaden durch unrechtmäßige Leistungen 14,00 € beträgt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung hat auf frühere Drucksachen verwiesen und betont, dass der Fall des Tatverdächtigen eng begleitet wird.