❓ Situation von Drittstaatsangehörigen mit EU-Familienangehörigen in NRW
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Situation von Drittstaatsangehörigen, die als Familienangehörige von EU-Bürgern in Nordrhein-Westfalen leben. Es wird auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs verwiesen, das die Rechte dieser Personen betrifft.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Drittstaatsangehörige, die Eltern von EU-Bürgern sind, sowie die zuständigen Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Drittstaatsangehörigen, die Elternteil eines EU-Bürgers sind, sowie nach vergleichbaren Gerichtsverfahren und dem behördlichen Verfahren in diesen Fällen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass keine spezifischen Statistiken über Drittstaatsangehörige vorliegen, die Elternteil eines EU-Bürgers sind. Zudem liegen keine Informationen zu vergleichbaren Gerichtsverfahren vor. Die Behörden wenden das geltende europäische und nationale Recht an.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Dr. Werner Pfeil und Marc Lürbke von der FDP eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet, dass keine spezifischen Daten oder Statistiken vorliegen.