❓ Kofinanzierung und Planungssicherheit von Mehrgenerationenhäusern in Nordrhein-Westfalen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Notwendigkeit einer Kofinanzierung für Mehrgenerationenhäuser in Nordrhein-Westfalen, um deren Angebote und die Koordination des Ehrenamtes langfristig zu sichern.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die 65 Mehrgenerationenhäuser in Nordrhein-Westfalen sowie die dort tätigen Ehrenamtlichen und die Nutzerinnen und Nutzer dieser Einrichtungen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung eine Kofinanzierung der Mehrgenerationenhäuser plant, wie viele Menschen erreicht werden und welche Maßnahmen zur Integration in andere Ministerien vorgesehen sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass eine Kofinanzierung durch das Land Nordrhein-Westfalen nicht vorgesehen ist. Zudem wird auf die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer sowie die Bedeutung der Mehrgenerationenhäuser für den generationenübergreifenden Austausch hingewiesen.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung verweist auf die Notwendigkeit einer kommunalen Kofinanzierung und nennt Zahlen zur Nutzung der Mehrgenerationenhäuser, die im Jahr 2021 über 6.600 Nutzerinnen und Nutzer pro Tag verzeichneten. Es gibt keine Pläne, das Thema in weitere Ressorts zu integrieren.