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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageSPD

❓ Wie steht die schwarz-grüne Landesregierung zum 6-streifigen Ausbau der A 40?

7. Oktober 2022Dokument 18/1559 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Rodion Bakum, Thomas Kutschaty, Gordan Dudas, Alexander Vogt, Sarah Philipp, Frank Börner, Julia Kahle-Hausmann, Frank Müller, Benedikt Falszewski, Elisabeth Müller-Witt
A 40AusbauVerkehrLärmschutzNordrhein-Westfalen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Haltung der schwarz-grünen Landesregierung zum sechsstreifigen Ausbau der A 40, insbesondere in Bezug auf finanzielle, mobilitäts- und klimapolitische Aspekte. Es wird auch auf die gesundheitlichen Auswirkungen von Lärm und die Notwendigkeit von Lärmschutzmaßnahmen eingegangen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Anwohner entlang der A 40, insbesondere in den Städten Duisburg, Mülheim an der Ruhr und Essen, sowie die Verkehrsteilnehmer auf dieser Strecke.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach der Bewertung der Landesregierung zum Ausbau der A 40, ob das Projekt zur Revision des Bundesverkehrswegeplans gemeldet wird und welche Strategien zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs verfolgt werden.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung bestätigt, dass der Ausbau der A 40 Teil des Bedarfsplans für Bundesfernstraßen ist und somit ein gesetzlicher Planungsauftrag besteht. Sie bekräftigt die Notwendigkeit von Lärmschutzmaßnahmen und plant, sich beim Bund für eine Verbesserung der Lärmsituation einzusetzen.

⚡ Einordnung

Die Landesregierung hat die Kleine Anfrage am 4. November 2022 beantwortet. Der Ausbau der A 40 wird als Maßnahme des vordringlichen Bedarfs betrachtet. Es wird auf die gesundheitlichen Risiken durch Lärm hingewiesen, und die Landesregierung plant, die Lärmsanierung zu unterstützen.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/1559, Wahlperiode 18, eingereicht 7. Oktober 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.