❓ Umsetzung des Eckpunktepapieres zum vorgezogenen Kohleausstieg in Nordrhein-Westfalen bis 2030
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Umsetzung des Eckpunktepapieres, das den vorgezogenen Kohleausstieg in Nordrhein-Westfalen auf das Jahr 2030 vorsieht. Es werden Fragen zur gesetzlichen Regelung und den notwendigen Änderungen auf Landes- und Bundesebene aufgeworfen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen, insbesondere die Anwohner der betroffenen Regionen wie das Rheinische Revier, sowie die RWE AG und andere Unternehmen der Energiebranche.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage fragt konkret nach den gesetzlichen und untergesetzlichen Änderungen, die notwendig sind, um die im Eckpunktepapier genannten Maßnahmen umzusetzen. Zudem wird nach dem Zeitplan für die Umsetzung gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat auf die Anfrage geantwortet und erläutert, dass verschiedene gesetzliche Änderungen auf Bundesebene notwendig sind, um den Kohleausstieg zu beschleunigen. Zudem wird auf die laufenden Vorbereitungen für eine neue Leitentscheidung und die Anpassung des Braunkohlenplans hingewiesen.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung plant, die neue Leitentscheidung im Jahr 2023 vorzulegen. Die Antwort verweist auf die Notwendigkeit von Änderungen des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes und die Anpassung des Investitionsgesetzes für Kohleregionen. Es wird betont, dass die Landesregierung die Prozesse aktiv begleiten wird.