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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageSPD

❓ Lehrkräftemangel und Stellenbesetzungsquote an Schulen in Nordrhein-Westfalen zum 01.09.2022

14. Oktober 2022Dokument 18/1571 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Dilek Engin, Jochen Ott
LehrkräftemangelStellenbesetzungsquoteBildungssystemNordrhein-WestfalenSchulen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert den anhaltenden Lehrkräftemangel an Schulen in Nordrhein-Westfalen und die damit verbundenen Herausforderungen für die Unterrichtsqualität. Die Fragesteller fordern detaillierte Informationen zur Stellenbesetzungsquote und zum Personalbedarf an Schulen zum Stichtag 01.09.2022.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Schülerinnen und Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen sowie die Lehrkräfte und die Landesregierung.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller bitten um Auskunft über die Zahl der unbesetzten Stellen, die Stellenbesetzungsquote und die Personalausstattungsquote an Schulen zum Stichtag 01.09.2022, aufgeschlüsselt nach Schulformen und Bezirksregierungen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat auf die Anfrage geantwortet, dass die Darstellung der unbesetzten Stellen auf Schulebene nicht möglich sei, da keine Stellenzuweisungen auf dieser Ebene erfolgen. Die Personalausstattungsquote und der Stellenbedarf werden über das Schulinformations- und Planungssystem (SchIPS) ermittelt. Die Personalbesetzungsquote im Ministeriumskapitel des Einzelplans 05 lag zum 01.09.2022 bei 96%.

⚡ Einordnung

Die Landesregierung weist darauf hin, dass die Schulen formal über Personalstellen verfügen, diese jedoch aus verschiedenen Gründen oft unbesetzt sind. Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Dilek Engin und Jochen Ott der SPD eingereicht. Die Antwort der Landesregierung enthält keine detaillierten Zahlen zu unbesetzten Stellen auf Schulebene.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/1571, Wahlperiode 18, eingereicht 14. Oktober 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.