❓ Unterstützung von Drittstaat-Geflüchteten aus der Ukraine an Hochschulen in NRW
📋 Worum geht es?
Das Dokument behandelt die Situation von Drittstaat-Geflüchteten aus der Ukraine, die an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen studieren möchten. Es wird die Unterstützung durch die Landesregierung sowie die Anzahl der geflüchteten Studierenden thematisiert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Drittstaat-Geflüchtete aus der Ukraine, die an Hochschulen und Universitäten in Nordrhein-Westfalen studieren möchten.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Drittstaat-Geflüchteten, deren Anteil unter den geflüchteten Studierenden, den Hochschulen, an denen sie eingeschrieben sind, sowie den Maßnahmen der Landesregierung zur Unterstützung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung berichtet, dass seit dem 24. Februar 2022 insgesamt 8.416 nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige nach Nordrhein-Westfalen eingereist sind. Es liegen jedoch keine Statistiken zu den geflüchteten Studierenden oder deren Einschreibungen an Hochschulen vor. Zudem wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Aufenthalt und das Studium hingewiesen.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung antwortet, dass der Aufenthaltsstatus durch europäische und bundesrechtliche Regelungen bestimmt wird. Drittstaat-Geflüchtete, die nicht unter § 24 AufenthG fallen, können unter bestimmten Voraussetzungen Fiktionsbescheinigungen erhalten. Es wird keine Statistik zu den Studierenden genannt, die nach dem 31.08.2022 Nordrhein-Westfalen verlassen mussten.