❓ Antwort der Landesregierung zur 60-40-Regel des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW
📋 Worum geht es?
Das Dokument enthält die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Wedel zur 60-40-Regel des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW. Es wird erläutert, dass die Regel weiterhin anwendbar ist und welche Bedingungen dafür gelten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Nutzer von Liegenschaften, die mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW in vertraglichen Beziehungen stehen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage thematisiert die Gültigkeit, Normierung, Anwendungsbereiche und Tatbestandsvoraussetzungen der 60-40-Regel.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bestätigt, dass die 60-40-Regel weiterhin gilt und beschreibt, dass die Regel in der Vergangenheit individuell zwischen den Parteien vereinbart wurde. Sie erläutert auch die Bedingungen für die Anwendung der Regel und die Aufteilung von Kosten.
⚡ Einordnung
Die Antwort der Landesregierung auf die Anfrage vom 11. November 2022 bezieht sich auf die 60-40-Regel, die in früheren Vorlagen erwähnt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass die Regel nicht grundsätzlich unterbunden werden soll und dass 60% der Kosten vom Nutzer und 40% vom BLB NRW getragen werden.