❓ Schlichtungsstellen im Salzbergbau und die Haltung der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Landesregierung zu ihrer Haltung bezüglich der Einrichtung von Schlichtungsstellen im Salzbergbau befragt. Es wird auf die Aufforderung des Bundestages verwiesen, Schlichtungsstellen für die Beilegung von Streitigkeiten im Bergbau einzurichten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Unternehmen des Salzbergbaus sowie die Bürger, die durch bergbauliche Aktivitäten Schäden erleiden könnten.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage umfasst Fragen zur Bindung der Landesregierung an die Bundestagsaufforderung, zu den Maßnahmen zur Einrichtung einer Schlichtungsstelle und zur Finanzierung durch die Landesregierung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung nimmt die Aufforderung des Bundestages ernst und hat bereits Schlichtungsstellen für Steinkohle und Braunkohle eingerichtet. Gespräche mit Salzbergbauunternehmen laufen, jedoch haben diese bislang eine Teilnahme an Schlichtungen abgelehnt.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung hat die Schlichtungsordnung für Steinkohle- und Braunkohlenbergbau 2017 verabschiedet. Gespräche mit Salzbergbauunternehmen sind im Gange, und die Unternehmen haben ihre Gesprächsbereitschaft signalisiert. Eine rechtliche Grundlage für Auflagen zur Schlichtungsstelle im Rahmenbetriebsplan besteht nicht.