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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageFDP

❓ Länderübergreifende Hochwasser-Vorsorge in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz

12. Oktober 2022Dokument 18/1642 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Dr. Werner Pfeil
HochwasserVorsorgeZusammenarbeitRheinland-PfalzUmweltministerium
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage thematisiert die Verantwortung der NRW-Landesregierung in Bezug auf länderübergreifende Hochwasser-Vorsorge, insbesondere nach den verheerenden Hochwasserereignissen im Juli 2021. Es wird die Zusammenarbeit zwischen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie die Rolle der zuständigen Ministerien beleuchtet.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, insbesondere in den Hochwasserregionen sowie die zuständigen Ministerien und Behörden.

🎯 Was wird gefragt?

Die zentrale Frage der Anfrage ist, seit wann eine Zusammenarbeit zwischen den Ministerien in NRW und Rheinland-Pfalz zur Hochwasser-Vorsorge besteht und wie der aktuelle Stand dieser Zusammenarbeit ist.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen seit über 60 Jahren in der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) tätig ist. Es bestehen verschiedene Verwaltungsvereinbarungen zur Hochwasservorsorge, und es wird auf die enge Zusammenarbeit zwischen den Ministerien und den Bezirksregierungen hingewiesen. Zudem wird die finanzielle Unterstützung von überörtlichen Hochwasservorsorgekonzepten durch das Land Nordrhein-Westfalen thematisiert.

⚡ Einordnung

Die Landesregierung hebt hervor, dass die Zusammenarbeit mit Rheinland-Pfalz auf verschiedenen Ebenen stattfindet, einschließlich der Bezirksregierungen und Landesumweltämter. Es wird betont, dass die NRW-Landesregierung ein großes Interesse an der Förderung überörtlicher Konzepte hat und dass die Höhe der Zuwendung in der Regel 80% beträgt.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/1642, Wahlperiode 18, eingereicht 12. Oktober 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.