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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageFDP

❓ Wie funktioniert die Mietausgabenbudgetierung konkret?

17. Oktober 2022Dokument 18/1649 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Dirk Wedel
MietausgabenbudgetierungHaushaltsgesetzVerpflichtungsermächtigungenLandesregierungBauprojekte
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Dirk Wedel (FDP) zielt darauf ab, die Details zur Mietausgabenbudgetierung zu klären, die von der Landesregierung eingeführt wurde, um die Planungssicherheit für Bauprojekte zu verbessern.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Ministerien der Finanzen, des Inneren, der Justiz sowie der Kultur und Wissenschaft, die über eigene Budgets für Mietausgaben verfügen.

🎯 Was wird gefragt?

Es werden zentrale Fragen zur Zuweisung der Miet- und Bauausgabenbudgets, zur Nutzung durch die Ressorts und zu den rechtlichen Grundlagen gestellt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat die Anfrage am 15. November 2022 beantwortet und erläutert, dass die Zuweisung der Budgets durch den Landtag im Rahmen des Haushaltsplans erfolgt. Die Ministerien haben bereits zahlreiche Projekte umgesetzt.

⚡ Einordnung

Die Landesregierung verweist auf die gesetzlichen Regelungen im Haushaltsgesetz 2022 und die Einführung der Mietausgabenbudgetierung durch einen Kabinettbeschluss vom 11.09.2018. Die Antwort enthält konkrete Zahlen zu den Zuweisungen und den bereits umgesetzten Projekten.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/1649, Wahlperiode 18, eingereicht 17. Oktober 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.