❓ Teilnahme von Mitgliedern der Landesregierung an CDU-Expertengesprächen im Wahlkampf 2022
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird untersucht, ob Mitglieder der Landesregierung im Landtagswahlkampf 2022 an von der CDU NRW organisierten Expertengesprächen teilgenommen haben. Es wird auf die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Wahlwerbung und die Neutralitätspflicht eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitglieder der Landesregierung sowie die CDU NRW, die in den Wahlkampf involviert war.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zu den Expertengesprächen, darunter die Teilnahme von Ministerinnen und Ministern, deren inhaltliche Beiträge, Informationen an den Ministerpräsidenten und die Nutzung von Ressourcen der Landesregierung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Teilnahme an den Expertengesprächen im parteipolitischen Kontext stattfand und nicht in den Zuständigkeitsbereich der Landesregierung fällt. Es wird betont, dass personelle Ressourcen der Landesregierung nicht in Anspruch genommen wurden.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Teilnahme der Minister an den Veranstaltungen eine Verletzung des Neutralitätsgebotes darstellen könnte. Die Landesregierung betont, dass die strikte Trennung zwischen amtlicher und parteipolitischer Tätigkeit nicht immer möglich ist.