Zurück zur Übersicht
Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageAfD

❓ Auswirkungen der Kürzungen im Katastrophenschutz auf Nordrhein-Westfalen

17. Oktober 2022Dokument 18/1700 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Markus Wagner
KatastrophenschutzBundeshaushaltKürzungenNordrhein-WestfalenBBK
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die Kürzungen im Etat des Bundesministeriums des Innern und deren Auswirkungen auf den Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen. Insbesondere wird die Rolle des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie die finanziellen Folgen für die Landesbehörden hinterfragt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie das Technische Hilfswerk.

🎯 Was wird gefragt?

Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur zukünftigen Rolle des BBK, den finanziellen Auswirkungen der Kürzungen auf den Katastrophenschutz in NRW und den Maßnahmen der Landesregierung zur Kompensation dieser Kürzungen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet, dass die Haushalte für 2023 noch im parlamentarischen Beratungsverfahren sind und daher keine konkreten Aussagen zu den Auswirkungen der Kürzungen gemacht werden können. Es wurden keine eigenen Erkenntnisse zur finanziellen Ausstattung der Bundesoberbehörden genannt.

⚡ Einordnung

Die Fraktion AfD hat die Kleine Anfrage eingereicht. Die Landesregierung hat die Antworten am 16. November 2022 formuliert. Die Kürzungen im Bundeshaushalt für den Katastrophenschutz belaufen sich auf 2,22 Milliarden Euro. Die tatsächlichen Ausgaben für Katastrophenschutz in NRW sind in einer Tabelle aufgeführt, die jedoch keine detaillierte Berechnung für den gesamten Zeitraum enthält.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/1700, Wahlperiode 18, eingereicht 17. Oktober 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.