❓ Ausreisepflicht eines algerischen Tatverdächtigen mit Vorstrafen in Nordrhein-Westfalen
📋 Worum geht es?
In der Kleinen Anfrage wird die Situation eines 26-jährigen algerischen Tatverdächtigen angesprochen, der trotz diverser Vorstrafen nicht aus Deutschland ausgewiesen wurde. Die Fragesteller möchten klären, warum dies der Fall ist und welche Vorstrafen notwendig sind, um eine vollziehbare Ausreisepflicht zu erwirken.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die deutschen Behörden, die für die Ausweisung von Ausländern zuständig sind, sowie die Gesellschaft, die durch die Taten des Tatverdächtigen potenziell gefährdet ist.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen die Landesregierung, warum der Tatverdächtige trotz Vorstrafen nicht ausreisepflichtig ist und welche Kriterien für eine solche Einstufung gelten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält die Anfrage der Fragesteller, jedoch keine Antwort der Landesregierung. Die Fragesteller beziehen sich auf eine vorherige Antwort der Landesregierung, die bereits auf die Ausreisepflicht einging.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller der AfD äußern Bedenken zur Sicherheit und zur Handhabung von Ausreisepflichten bei straffälligen Ausländern. Es wird auf eine frühere Drucksache verwiesen, die bereits Informationen zu diesem Fall enthält.