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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageAfD

❓ Antworten der Landesregierung zu Kindesmissbrauch und Datenverarbeitung in NRW

19. Oktober 2022Dokument 18/1743 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Zacharias Schalley, Markus Wagner, Klaus Esser
KindesmissbrauchStatistikSchmerzensgeldKI-TechnologieJustiz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Dokument behandelt die Antworten der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch in Nordrhein-Westfalen. Es wird erläutert, warum bestimmte Daten nicht statistisch erfasst werden und welche Technologien zur Auswertung von kinderpornographischem Material eingesetzt werden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Kinder, Opfer von sexuellem Missbrauch sowie die Justizbehörden in Nordrhein-Westfalen.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen, warum bestimmte Daten zu Schmerzensgeld und Schadensersatz nicht erfasst werden, welche Partner an der KI-basierten Auswertung von Bildmaterial arbeiten und wie viele Tatverdächtige identifiziert wurden.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die erfragten Daten nicht statistisch erfasst werden und eine manuelle Auswertung nicht möglich ist. Es wird berichtet, dass bisher keine Tatverdächtigen durch die KI-Technologie identifiziert werden konnten.

⚡ Einordnung

Die AfD-Fraktion hat die Kleine Anfrage eingereicht. Die Landesregierung erklärt, dass die statistischen Anordnungen bundesweit abgestimmt sind und die erfragten Daten nicht erfasst werden. Es wird auf die Entwicklung eines KI-Tools zur Auswertung von kinderpornographischem Material hingewiesen.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/1743, Wahlperiode 18, eingereicht 19. Oktober 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.