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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageFDP

❓ Lange Wartezeiten für Kirchenaustritte in Nordrhein-Westfalen

19. Oktober 2022Dokument 18/1744 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Dr. Werner Pfeil
KirchenaustrittWartezeitenKirchensteuerAmtsgerichtNordrhein-Westfalen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt die Problematik der langen Wartezeiten für Kirchenaustritte in Nordrhein-Westfalen, insbesondere in Aachen und Köln. Es wird auf die steigende Zahl der Kirchenaustritte und die damit verbundenen Schwierigkeiten hingewiesen, die durch Personalmangel an den Amtsgerichten verursacht werden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Personen, die aus der Kirche austreten möchten, sowie die Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen, insbesondere in Aachen und Köln.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen, warum das Anmeldesystem für Kirchenaustritte nicht online zugänglich ist, warum kein zentrales Austrittsmeldesystem eingerichtet wird und welche rechtlichen Änderungen notwendig wären, um die Austrittsmöglichkeiten zu verbessern.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Kirchensteuerpflicht mit dem Monat endet, in dem der Kirchenaustritt erklärt wird, und dass ein rückwirkender Austritt gesetzlich nicht vorgesehen ist. Zudem wird erklärt, dass ein zentrales Austrittsmeldesystem gesetzlich nicht vorgesehen ist. In den letzten 24 Monaten gab es 350.648 Kirchenaustritte in Nordrhein-Westfalen.

⚡ Einordnung

Die Landesregierung betont, dass das Verfahren zur Erklärung des Kirchenaustritts rechtlich geboten ist und dass die Wartezeiten nicht als unzulässige Verkürzung des Rechts auf Kirchenaustritt angesehen werden. Es wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen verwiesen, die die Durchführung des Verfahrens regeln.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/1744, Wahlperiode 18, eingereicht 19. Oktober 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.