❓ Kosten und Bilanz des Polizeibeauftragten in Nordrhein-Westfalen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Markus Wagner behandelt die finanziellen Aspekte und die Bewertung der Arbeit des Polizeibeauftragten in Nordrhein-Westfalen. Es wird nach den spezifischen Kosten gefragt, die mit der Schaffung dieser Position verbunden sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Angehörigen der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Landesregierung.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt spezifische Fragen zu den Kosten des Polizeibeauftragten, der Bewertung seiner Arbeit und der geplanten Schaffung eines neuen unabhängigen Polizeibeauftragten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass die Gesamtkosten für den Polizeibeauftragten seit September 2019 918.399,70 Euro betragen, aufgeteilt in 854.113,52 Euro Personalkosten und 64.286,18 Euro Sachkosten. Die Bewertung der Arbeit des Polizeibeauftragten wird als positiv beschrieben, da sie zur Stärkung des Vertrauens in die Polizei beiträgt.
⚡ Einordnung
Die Fraktion der Alternative für Deutschland fragt nach der Aufschlüsselung der Kosten und der Notwendigkeit eines neuen Amtes. Die Landesregierung hat auf frühere Anfragen verwiesen und betont, dass die zukünftige Ausgestaltung des unabhängigen Polizeibeauftragten Gegenstand eines parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens sein wird.