❓ Umsetzung von Schulungen zur Laienreanimation an Schulen in Nordrhein-Westfalen
📋 Worum geht es?
In der Kleinen Anfrage wird die Landesregierung zur Umsetzung von Schulungen zur Laienreanimation an Schulen in Nordrhein-Westfalen befragt. Die Fragesteller weisen darauf hin, dass die Implementierung solcher Schulungen bereits seit Jahren gefordert wird, jedoch nicht ausreichend umgesetzt wurde.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie weitere Personen, die im Schulalltag aktiv sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, warum die Landesregierung dem Thema Laienreanimation im aktuellen Koalitionsvertrag keine Bedeutung mehr beimisst und warum es keinen Erlass zur Planungssicherheit für Schulen gibt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass das Thema Laienreanimation einen hohen Stellenwert hat und kontinuierlich weiterentwickelt wird. Es gibt bereits Anpassungen der Erlasslage und es stehen Mittel für Schulungen zur Verfügung. Die Ausbildung von Lehrkräften und Schülern in Erster Hilfe und Laienreanimation ist geregelt.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung nennt, dass im Haushaltsjahr 2022 300.000 Euro für die Erste Hilfe Qualifizierung bereitstehen. Zudem wird auf frühere Modellprojekte verwiesen, die erfolgreich durchgeführt wurden, und es wird betont, dass die Schulung von Lehrkräften und Schülern in Erster Hilfe und Laienreanimation bereits in Erlassform geregelt ist.