❓ Dienstwagen der Landesregierung und deren Kosten
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Kosten und Ausstattung der Dienstfahrzeuge der Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Insbesondere wird gefragt, welche Rabatte die Hersteller gewähren und wie hoch die Obergrenzen für Anschaffungen sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitglieder der Landesregierung Nordrhein-Westfalen sowie die Bürger, die die finanziellen Aspekte der Dienstfahrzeuge interessieren.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zu den Obergrenzen für Dienstfahrzeuge, den Anschaffungskosten, den Sonderausstattungen und den Rabatten der Hersteller.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Obergrenzen für Dienstfahrzeuge bei 26.331,53 Euro für die obere Mittelklasse und 32.722,68 Euro für die Oberklasse liegen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Fahrzeuge in der Regel geleast werden und daher die Obergrenzen nicht direkt anwendbar sind. Eine Anpassung der Obergrenzen ist für 2023 nicht geplant. Die Landesregierung kann keine detaillierten Informationen zu den Fahrzeugen und deren Kosten bereitstellen, da dies Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter betrifft.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung gibt an, dass die Obergrenzen für Dienstfahrzeuge nicht angepasst werden und verweist auf Geheimhaltungsinteressen bezüglich der Kosten und Ausstattung.