❓ Weibliche Genitalverstümmelung in Nordrhein-Westfalen: Situation und Maßnahmen der Landesregierung
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die weibliche Genitalverstümmelung in Nordrhein-Westfalen und fragt nach der Entwicklung der betroffenen Mädchen und Frauen sowie den Maßnahmen der Landesregierung zur Bekämpfung dieser Praxis.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Mädchen und Frauen in Nordrhein-Westfalen, insbesondere aus Kulturen, in denen Genitalverstümmelung verbreitet ist.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage fragt nach der Entwicklung der Zahl der betroffenen Mädchen und Frauen seit 2012, der Anzahl der Anzeigen gemäß § 226a StGB und den Maßnahmen der Landesregierung zur Bekämpfung der Genitalverstümmelung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine Erhebung zur Anzahl der betroffenen Mädchen und Frauen in NRW durchgeführt. Seit 2015 wurden keine Fälle von Genitalverstümmelung in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst, außer einem Fall im Jahr 2021. Die Landesregierung hat verschiedene Präventionsmaßnahmen initiiert, darunter das Pilotprojekt YUNA.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Zahl der betroffenen Mädchen und Frauen in NRW hoch ist, und fordern eine bessere Erfassung und Bekämpfung der Genitalverstümmelung. Die Landesregierung verweist auf die Notwendigkeit von Präventionsmaßnahmen und die Herausforderungen bei der Identifizierung von Straftaten.