Zurück zur Übersicht
Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageSPD

❓ Arbeitsbedingungen von Pflegekräften und Transparenz der Landesregierung in NRW

20. Oktober 2022Dokument 18/1891 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Christina Kampmann
PflegekräfteTransparenzKlimaanpassungsmaßnahmenKrankenhausfinanzierungÜberlastungsanzeigen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Christina Kampmann behandelt die Herausforderungen und Belastungen, denen Pflegekräfte im Gesundheitswesen ausgesetzt sind. Sie fragt nach der Transparenz der Landesregierung bezüglich Überlastungsanzeigen und den Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Pflegekräfte in Nordrhein-Westfalen, Patienten in Krankenhäusern sowie die Landesregierung.

🎯 Was wird gefragt?

Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Verfügbarkeit von Daten über Überlastungsanzeigen, den Maßnahmen der Landesregierung zur Unterstützung der Pflegekräfte und den geplanten Klimaanpassungsmaßnahmen im Gesundheitswesen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat keine Daten zu Überlastungsanzeigen und wird nicht über diese informiert. Es gibt jedoch regelmäßige Gespräche mit Krankenhäusern über die Belastungssituation. Für Klimaanpassungsmaßnahmen sind im Haushaltsplan 2023 insgesamt 2,51 Milliarden Euro vorgesehen, wovon ein Drittel für Klimaanpassungen verwendet werden soll.

⚡ Einordnung

Die Fragestellerin, Christina Kampmann von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, hebt hervor, dass die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften unzureichend sind und fordert mehr Transparenz. Die Landesregierung nennt keine spezifischen Daten zu Überlastungsanzeigen und verweist auf die Krankenhausaufsicht zur Sicherstellung der Patientenversorgung.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/1891, Wahlperiode 18, eingereicht 20. Oktober 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.