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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageSPD

❓ Bestandsaufnahme der Beschäftigungsbedingungen studentischer und wissenschaftlicher Hilfskräfte

7. November 2022Dokument 18/1958 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Dr. Bastian Hartmann
BestandsaufnahmeBeschäftigungsbedingungenstudentische Hilfskräftewissenschaftliche HilfskräfteTarifautonomie
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Dokument enthält die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur Bestandsaufnahme der Beschäftigungsbedingungen studentischer und wissenschaftlicher Hilfskräfte in Nordrhein-Westfalen. Es wird erläutert, wie die Landesregierung in den Prozess eingebunden ist und welche Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen geplant sind.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen sowie die Tarifpartner, die an der Bestandsaufnahme beteiligt sind.

🎯 Was wird gefragt?

Die Anfrage umfasst Fragen zum aktuellen Stand der Bestandsaufnahme, zur Einbindung der Landesregierung und zur Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung berichtet, dass die Tarifpartner eine Arbeitsgruppe eingerichtet haben, um die Bestandsaufnahme durchzuführen. Die Landesregierung ist über den Arbeitgeberverband in den Prozess eingebunden und unterstützt die Entwicklungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

⚡ Einordnung

Die Landesregierung hat auf die Anfrage geantwortet und betont, dass die Bestandsaufnahme ein Projekt der Tarifpartner ist. Es wird auf den Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für Hochschulpersonal verwiesen, der bereits Verbesserungen bewirkt hat. Die letzte Sitzung der Ständigen Kommission fand im Oktober 2022 statt.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/1958, Wahlperiode 18, eingereicht 7. November 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.