❓ Anzahl studentischer und wissenschaftlicher Hilfskräfte an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen
📋 Worum geht es?
Das Dokument enthält die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur Anzahl der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen. Es werden die aktuellen Zahlen und Regelungen zur Beschäftigung dieser Hilfskräfte dargestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen sowie die Hochschulen selbst.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt Fragen zur Anzahl der studentischen Hilfskräfte, zur Anzahl der Tutorinnen und Tutoren sowie zur Notwendigkeit eines abgeschlossenen Hochschulstudiums für die Tätigkeit.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung berichtet, dass im Personaljahr 2021 insgesamt 38.500 wissenschaftliche Hilfskräfte gemeldet wurden, darunter 25.571 studentische Hilfskräfte. Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele studentische Hilfskräfte ein fachlich einschlägiges Studium benötigen. Zudem sind der Landesregierung keine Fälle bekannt, in denen studentische Hilfskräfte über 50% ihrer Arbeitszeit Verwaltungstätigkeiten durchführen.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung verweist auf die amtliche Hochschulpersonalstatistik und betont, dass studentische Hilfskräfte nur dann erfasst werden, wenn sie vertraglich mit der Hochschule verbunden sind. Die Antwort enthält keine spezifischen Zahlen zu den Fragen 3 und 4.