❓ Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen in Ferienzeiten in NRW
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert den aktuellen Stand der Ferienbetreuung für schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen in Nordrhein-Westfalen. Es wird auf den Bedarf an intensiver Betreuung hingewiesen und auf geplante Pilotprojekte des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe verwiesen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen sowie deren Eltern und die entsprechenden Förderschulen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach dem Stand der Umsetzung des Pilotprojekts zur Ferienbetreuung, den Erfahrungen daraus, dem Sachstand der Evaluation und den Aspekten, in denen Handlungsbedarf besteht.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung berichtet, dass das Pilotprojekt in den Sommerferien 2022 in Hemer, Olpe und Münster durchgeführt wurde, jedoch die Auswertung noch nicht abgeschlossen ist. Zudem wird auf die geplante Evaluation der Ferienbetreuung durch eine interministerielle Arbeitsgruppe hingewiesen.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung hat im Haushaltsentwurf 2023 1.300.000 EUR für die Ferienbetreuung von Schülerinnen und Schülern in den Bereichen körperliche und motorische Entwicklung sowie geistige Entwicklung vorgesehen. Die finale Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers steht noch aus.