❓ Dokument 18/277
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nadja Lüders (SPD) befasst sich mit der Anzahl der Wahllokale in Nordrhein-Westfalen und deren Veränderung im Vergleich zur Landtagswahl 2022. Die Anfrage thematisiert den Rückgang der Wahlbeteiligung und die damit verbundenen Herausforderungen für die demokratische Teilhabe.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen sowie die Kommunen, die für die Einrichtung der Wahllokale verantwortlich sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob sich die Anzahl der Wahllokale im Vergleich zur Landtagswahl 2022 verringert hat und welche Faktoren zu dieser Reduktion geführt haben. Zudem wird um eine detaillierte Darstellung der Wahlräume in den Wahlkreisen gebeten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat in ihrer Antwort dargelegt, dass die Anzahl der Stimmbezirke von 15.568 (2017) auf 16.717 (2022) gestiegen ist, während die Anzahl der Wahlräume von 13.134 (2017) auf 11.746 (2022) gesunken ist. Der Rückgang der Wahlräume wird unter anderem auf die Nutzung von Altenheimen und Kindergärten als Wahllokale zurückgeführt, die aufgrund von Infektionsgefahren nicht mehr zur Verfügung standen.
⚡ Einordnung
Die Reduktion der Wahlräume könnte die Wahlbeteiligung weiter negativ beeinflussen, was in der politischen Diskussion als ernstes Problem angesehen wird. Die Landesregierung sieht die Notwendigkeit, die Wahlorganisation zu verbessern, um die demokratische Teilhabe zu fördern.