❓ Dokument 18/293
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Landesregierung gefragt, wie sie die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bis Ende 2022 plant. Es wird auf die Fortschritte in Nordrhein-Westfalen und die Herausforderungen bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle Bürgerinnen und Bürger von Nordrhein-Westfalen, die digitale Antragsmöglichkeiten für Verwaltungsleistungen nutzen möchten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Zielverwirklichung der digitalen Antragsmöglichkeiten für 600 OZG-Leistungen, zu zusätzlichen Maßnahmen für Kommunen und zur Übernahme von Lösungen aus anderen Bundesländern gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Landesregierung beschreibt die Fortschritte bei der Digitalisierung und die geplanten Maßnahmen zur Umsetzung des OZG. Es wird betont, dass die Zielsetzung zur Umsetzung des OZG bis Ende 2022 bekräftigt wird, und es werden rechtliche Rahmenbedingungen für alternative Antragsverfahren erläutert.
⚡ Einordnung
Die Umsetzung des OZG ist politisch relevant, da sie die digitale Verwaltung in Nordrhein-Westfalen vorantreibt. Es gibt unterschiedliche Meinungen zur Geschwindigkeit und Effizienz der Umsetzung, was zu Diskussionen über die Unterstützung der Kommunen führt.