❓ Dokument 18/306
📋 Worum geht es?
Das Dokument enthält die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur Registrierung von Flüchtlingen aus der Ukraine mit der Software DiAs-PIK. Es wird erläutert, wie die Software zur Identifizierung und Registrierung von Asylsuchenden eingesetzt wird.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Flüchtlinge aus der Ukraine, die in Nordrhein-Westfalen registriert werden, sowie die kommunalen Ausländerbehörden, die mit der Software arbeiten sollen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt Fragen zur Ausstattung der Ausländerbehörden mit der Software DiAs-PIK, zur Anzahl der Registrierungsstationen und zu den erfassten Daten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Landesregierung besagt, dass keine kommunalen Ausländerbehörden mit der Software DiAs-PIK ausgestattet sind. Es gibt insgesamt 101 Registrierstationen in den Landesaufnahmeeinrichtungen, und in Spitzenzeiten wurden bis zu 10.000 Registrierungen wöchentlich durchgeführt.
⚡ Einordnung
Die Antwort zeigt die Herausforderungen bei der Registrierung von Flüchtlingen und die Notwendigkeit, die technische Infrastruktur zu verbessern. Es gibt keine ausreichende Ausstattung der kommunalen Behörden, was die Registrierung erschwert.