❓ Drucksache 18/339
📋 Worum geht es?
Das Dokument behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Wärmedämmungsmaßnahmen an Grenzwänden in Nordrhein-Westfalen. Es wird auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs eingegangen, das die Verfassungsmäßigkeit von Regelungen zur Wärmedämmung in Berlin betrifft und deren Übertragbarkeit auf die nordrhein-westfälische Gesetzgebung diskutiert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Grundstückseigentümer in Nordrhein-Westfalen, Nachbarn, die an Grenzwänden wohnen, sowie die Landesregierung, die für die Regelungen verantwortlich ist.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Verfassungsmäßigkeit der Regelungen in § 23a NachbG NRW im Vergleich zu den Berliner Regelungen aufgeworfen. Die Landesregierung wird um Stellungnahme zu möglichen Härtefällen und zur Notwendigkeit von Anpassungen gebeten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung sieht keine Übertragbarkeit der Bedenken des BGH auf die nordrhein-westfälische Regelung und betont, dass diese strengere Anforderungen an die Duldungspflicht stellt. Es wird ausgeführt, dass bei Fehlen der Voraussetzungen keine Duldungspflicht besteht und allgemeine Vorschriften zur Anwendung kommen.