❓ Dokument 18/354
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage der AfD-Abgeordneten befasst sich mit den medizinischen Behandlungskosten für Asylbewerber in Nordrhein-Westfalen von 2010 bis 2022. Es wird nach den jährlichen Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen sowie nach den Kosten für ausländische Leistungsberechtigte gefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Asylbewerber in Nordrhein-Westfalen, insbesondere solche, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Auch die gesetzlichen Krankenversicherungen sind betroffen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden detaillierte Informationen zu den medizinischen Behandlungskosten für Asylbewerber und ausländische Leistungsberechtigte gefordert, aufgeschlüsselt nach Jahren und Behandlungstypen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass keine detaillierte Aufschlüsselung der Behandlungskosten vorliegt. Für die Jahre 2018 bis 2021 wurden insgesamt 31.898.000 Euro bis 26.671.000 Euro für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausgegeben. Für 2010 bis 2020 liegen spezifische Ausgaben für medizinische Leistungen vor, die von 38.134.000 Euro bis 292.054.000 Euro reichen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage thematisiert die finanziellen Belastungen durch Gesundheitskosten für Zuwanderer und könnte politische Diskussionen über die Asylpolitik und die Integration von Migranten in Nordrhein-Westfalen anstoßen.