❓ Dokument 18/547
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Rolle von Imamen in NRW-Haftanstalten und den Maßnahmen zur Radikalisierungsprävention. Es wird hinterfragt, wie viele Imame aktuell tätig sind und welche Sicherheitsüberprüfungen sie durchlaufen müssen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Imame, die in Justizvollzugsanstalten arbeiten, sowie die Inhaftierten muslimischen Glaubens in Nordrhein-Westfalen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen, darunter die Anzahl der Imame, die Betreuung von Inhaftierten, Sicherheitsüberprüfungen und die jährlichen Kosten für die Imame und das Kompetenzzentrum.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass derzeit vier Imame in einer und zwei Imame in zwei Justizvollzugsanstalten tätig sind. Die jährlichen Kosten für die Imame betrugen 88.577,69 Euro im Jahr 2021. Es gab Imame, die aufgrund von Auffälligkeiten nicht mehr tätig sein durften.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung hat die Fragen am 17. August 2022 beantwortet. Es wird auf die Sicherheitsüberprüfungen und die Schulungen von Bediensteten hingewiesen.