❓ Dokument 18/547
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Rolle von Imamen in nordrhein-westfälischen Haftanstalten sowie die Funktion des 'Zentrums für interkulturelle Kompetenz der Justiz NRW' thematisiert. Es wird auf die Sicherheitsüberprüfungen von Imamen eingegangen und die Schulung von Bediensteten im Justizvollzug diskutiert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Imame, die in Justizvollzugsanstalten tätig sind, sowie die Inhaftierten muslimischen Glaubens in Nordrhein-Westfalen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der Imame, deren Aufgaben, den jährlichen Kosten und zu Auffälligkeiten bei Sicherheitsüberprüfungen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung beantwortet die Fragen zur Anzahl der Imame, die in Haftanstalten tätig sind, und gibt an, dass die jährlichen Kosten für die Imame im Jahr 2021 insgesamt 88.577,69 Euro betrugen. Zudem wird erwähnt, dass es Imame gab, die aufgrund von Auffälligkeiten nicht mehr tätig sein durften.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Sicherheit und Integration in Haftanstalten auf und zeigt die Herausforderungen im Umgang mit religiösem Extremismus im Justizvollzug. Es gibt unterschiedliche Meinungen zur Rolle der Imame und zur Notwendigkeit von Sicherheitsüberprüfungen.