Zurück zur Übersicht
Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageAfD

❓ Dokument 18/547

17. August 2022Dokument 18/547 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Klaus Esser
ImameJustizvollzugRadikalisierungSicherheitsüberprüfungIntegrationsbeauftragte
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Rolle von Imamen in NRW-Haftanstalten und den Maßnahmen zur Radikalisierungsprävention. Es wird hinterfragt, wie viele Imame aktuell tätig sind und welche Sicherheitsüberprüfungen sie durchlaufen müssen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Imame, die in Justizvollzugsanstalten arbeiten, sowie die Inhaftierten muslimischen Glaubens in Nordrhein-Westfalen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt mehrere Fragen, darunter die Anzahl der Imame, die Betreuung von Inhaftierten, Sicherheitsüberprüfungen und die jährlichen Kosten für die Imame und das Kompetenzzentrum.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass derzeit vier Imame in einer und zwei Imame in zwei Justizvollzugsanstalten tätig sind. Die jährlichen Kosten für die Imame betrugen 88.577,69 Euro im Jahr 2021. Es gab Imame, die aufgrund von Auffälligkeiten nicht mehr tätig sein durften.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung hat die Fragen am 17. August 2022 beantwortet. Es wird auf die Sicherheitsüberprüfungen und die Schulungen von Bediensteten hingewiesen.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/547, Wahlperiode 18, eingereicht 17. August 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.