❓ Dokument 18/548
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Pläne der Bundesregierung, Abtreibungsmethoden als verbindlichen Bestandteil des Medizinstudiums einzuführen. Die Landesregierung wird gefragt, ob sie solche Inhalte an den Universitäten in Nordrhein-Westfalen umsetzen möchte.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Medizinstudierende an Universitäten in Nordrhein-Westfalen sowie die Landesregierung und die Bundesministerien für Familie und Gesundheit.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen: Plant die Landesregierung, Abtreibungsmethoden verbindlich in das Medizinstudium aufzunehmen? Ab wann könnten solche Regelungen gelten? Wie wird mit Studierenden umgegangen, die aus Gewissensgründen das Erlernen dieser Methoden ablehnen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Regelungskompetenz für Studieninhalte beim Bundesgesetzgeber liegt und sie daher keine verbindlichen Studieninhalte planen kann. Es gibt keine weiteren Erkenntnisse zu allgemeinen Regelungen oder zu Prüfungsinhalten für Studierende, die Abtreibungsmethoden ablehnen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet, dass sie keine Kompetenzen zur Regelung des Medizinstudiums hat und verweist auf die Bundesgesetzgebung.