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Nordrhein-WestfalenGesetzentwurf

⚖️ Dokument 18/570

6. April 2026Dokument 18/570 · WP 18Nordrhein-Westfalen
StrafrechtUnterbringungGesetzänderungPsychiatrieNordrhein-Westfalen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Strafrechtsbezogene Unterbringungsgesetz NRW redaktionell anzupassen, um die Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zu berücksichtigen, die durch die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts notwendig geworden sind.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind unter anderem untergebrachte Personen in psychiatrischen Einrichtungen sowie die zuständigen Behörden und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird vorgeschlagen, das Strafrechtsbezogene Unterbringungsgesetz NRW redaktionell zu ändern, um sicherzustellen, dass es mit den neuen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches übereinstimmt.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Gesetzentwurf beinhaltet keine inhaltlichen Änderungen, sondern nur redaktionelle Anpassungen. Es wird festgestellt, dass die Änderungen keine finanziellen Auswirkungen haben und die Gleichstellung der Geschlechter sowie die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht beeinflusst werden.

⚡ Einordnung

Der Gesetzentwurf wird von der Landesregierung eingebracht und hat keine erkennbaren politischen Kontroversen, da er lediglich redaktionelle Anpassungen vorschlägt.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/570, Wahlperiode 18

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.