❓ Dokument 18/577
📋 Worum geht es?
In dieser Anfrage wird die Landesregierung um eine Einschätzung der Kosten für die Ausbildung zusätzlicher Kommissaranwärter gebeten. Es wird auf die geplante Erhöhung der Anwärterzahlen und die damit verbundenen finanziellen Aufwendungen eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Kommissaranwärter, die Polizei in Nordrhein-Westfalen sowie die Steuerzahler, die die Kosten tragen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage umfasst Fragen zu den zusätzlichen Kosten für die Ausbildung, die Aufschlüsselung dieser Kosten und die notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung einer effektiven Ausbildung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass die Personalkosten für einen Kommissaranwärter im Jahr 2022 bei 17.361,31 Euro liegen. Für zusätzliche Anwärter sind in den ersten Jahren verschiedene Kosten für Ausbildung und Ausrüstung zu berücksichtigen, die jedoch nicht genau quantifiziert werden können.
⚡ Einordnung
Die Anfrage thematisiert die finanziellen Belastungen durch die Erhöhung der Kommissaranwärterzahlen und könnte auf politische Kontroversen über die Finanzierung und die Notwendigkeit zusätzlicher Polizeikräfte hinweisen.