❓ Drucksache 18/584
📋 Worum geht es?
In dieser Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage wird die neuartige Ermittlungsmethode der niederländischen Polizei thematisiert, die Deepfake-Videos einsetzt. Die Landesregierung bewertet diese Methode und stellt fest, dass die nordrhein-westfälische Polizei grundsätzlich die technischen Voraussetzungen zur Erstellung solcher Videos hat, jedoch derzeit nicht deren Einsatz plant.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die nordrhein-westfälische Polizei sowie die Öffentlichkeit, insbesondere in Bezug auf ungelöste Tötungsdelikte.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage umfasst Fragen zur Bewertung der Deepfake-Technologie durch die Landesregierung, zur Ausstattung der nordrhein-westfälischen Polizei und zu den Kosten und dem Aufwand für die Erstellung solcher Videos.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erkennt das Potenzial von Künstlicher Intelligenz zur Verbesserung von Ermittlungsmethoden an, stellt jedoch klar, dass Deepfake-Videos zur Öffentlichkeitsfahndung nicht eingesetzt werden. Es können keine konkreten Zeit- oder Kostenangaben gemacht werden, da diese vom Einzelfall abhängen.