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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageAfD

Dokument 18/584

6. April 2026Dokument 18/584 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Markus Wagner
DeepfakePolizeiErmittlungsmethodeKünstliche IntelligenzTötungsdelikte
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage wird die neuartige Ermittlungsmethode der niederländischen Polizei thematisiert, die Deepfake-Videos einsetzt. Die Landesregierung bewertet diese Methode und stellt fest, dass die nordrhein-westfälische Polizei grundsätzlich die technischen Voraussetzungen zur Erstellung solcher Videos hat, jedoch derzeit nicht deren Einsatz plant.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die nordrhein-westfälische Polizei sowie die Öffentlichkeit, insbesondere in Bezug auf ungelöste Tötungsdelikte.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage umfasst Fragen zur Bewertung der Deepfake-Technologie durch die Landesregierung, zur Ausstattung der nordrhein-westfälischen Polizei und zu den Kosten und dem Aufwand für die Erstellung solcher Videos.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung erkennt das Potenzial von Künstlicher Intelligenz zur Verbesserung von Ermittlungsmethoden an, stellt jedoch klar, dass Deepfake-Videos zur Öffentlichkeitsfahndung nicht eingesetzt werden. Es können keine konkreten Zeit- oder Kostenangaben gemacht werden, da diese vom Einzelfall abhängen.

⚡ Einordnung

Die Diskussion um den Einsatz von Deepfake-Technologie in der Polizeiarbeit wirft ethische und technische Fragen auf. Während die Technologie als innovativ angesehen wird, gibt es Bedenken hinsichtlich ihrer Anwendung und der damit verbundenen Risiken für die Privatsphäre und die Wahrheitsfindung.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/584, Wahlperiode 18

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.