⚖️ Dokument 18/59
📋 Worum geht es?
Der Gesetzentwurf regelt die Einführung eines Sofortzuschlags von 20 Euro monatlich für bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Nordrhein-Westfalen. Dies erfolgt zur Umsetzung eines bundesgesetzlichen Erfordernisses und soll eine Zuständigkeitslücke verhindern.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die in Nordrhein-Westfalen einen Anspruch auf Sozialleistungen haben, insbesondere im Rahmen der Sozialhilfe.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, die Zuständigkeit für die Auszahlung des Sofortzuschlags durch ein Landesgesetz zu regeln und sicherzustellen, dass die Leistung rechtzeitig bei den berechtigten Personen ankommt.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Sofortzuschlag ab Juli 2022 gezahlt wird. Die zuständigen Träger der Sozialhilfe werden durch das Gesetz bestimmt, um eine rechtzeitige Auszahlung zu gewährleisten. Die Kosten für die Umsetzung werden auf ca. 500.000 Euro für 2022 und 960.000 Euro jährlich ab 2023 geschätzt.
⚡ Einordnung
Das Vorhaben wird von den Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP unterstützt. Es zielt darauf ab, die Lebensumstände bedürftiger Kinder zu verbessern und ist Teil der sozialpolitischen Maßnahmen der Landesregierung.