❓ Dokument 18/601
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Problematik des Mutterkornpilzes, der in Mehl vorkommen kann, thematisiert. Es wird untersucht, ob die biologische Landwirtschaft das Vorkommen des Pilzes in Nordrhein-Westfalen beeinflusst und welche Gesundheitsgefahren damit verbunden sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Landwirte, Lebensmittelproduzenten und Verbraucher in Nordrhein-Westfalen, die mit Roggenmehl und daraus hergestellten Produkten in Kontakt kommen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Abgeordneten fragen die Landesregierung nach dem Vorkommen des Mutterkornpilzes in der biologischen Landwirtschaft und der damit verbundenen Gesundheitsgefahr. Zudem wird nach den Maßnahmen der Behörden bei Auftreten des Pilzes gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass kein Zusammenhang zwischen der biologischen Landwirtschaft und einem erhöhten Vorkommen von Mutterkorn bekannt ist. Die Gesundheitsgefahr durch Mutterkornalkaloide kann bei ungereinigtem Getreide nicht ausgeschlossen werden. Es werden keine behördlichen Maßnahmen bei Auftreten des Pilzes ergriffen, und das Auftreten ist nicht meldepflichtig.
⚡ Einordnung
Die Anfrage beleuchtet ein wichtiges Thema der Lebensmittelsicherheit und zeigt, dass trotz moderner Reinigungstechniken ein gewisses Risiko für Verbraucher besteht. Die Antworten der Landesregierung könnten Bedenken hinsichtlich der Sicherheit von Lebensmitteln aufwerfen.