❓ Dokument 18/638
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird untersucht, ob Beschäftigte der Staatskanzlei während der Wahlkampfzeit Nebentätigkeiten für die CDU ausüben und ob dies rechtlich unbedenklich ist.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Beschäftigten der Staatskanzlei sowie die CDU und deren Wahlkampfaktivitäten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob die Staatskanzlei sicherstellen kann, dass keine Interessenkonflikte durch Nebentätigkeiten von Beamten oder Beschäftigten entstehen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung kann keine Informationen über den Zugriff auf Social-Media-Kanäle der CDU bereitstellen und sieht keine rechtlichen Bedenken bei Nebentätigkeiten, solange dienstliche Interessen gewahrt bleiben.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Neutralität der Staatskanzlei im Wahlkampf auf und beleuchtet potenzielle Interessenkonflikte, was in der politischen Debatte um Transparenz und Fairness im Wahlprozess von Bedeutung ist.