Zurück zur Übersicht
Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageAfD

Dokument 18/641

6. April 2026Dokument 18/641 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Markus Wagner
DatenschutzOpferschutzPolizeiNordrhein-WestfalenKleine Anfrage
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Dokument behandelt die Thematik des Datenschutzes im Kontext des Opferschutzes in Nordrhein-Westfalen. Es wird auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Markus Wagner eingegangen, die sich mit der Übermittlung von Daten zwischen Polizeibehörden und Opferschutzstellen beschäftigt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Opfer von Straftaten, Polizeibehörden und Beratungsstellen für Opferschutz in Nordrhein-Westfalen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Zusammenarbeit zwischen Polizei und Opferschutzstellen sowie zur datenschutzrechtlichen Praxis aufgeworfen. Insbesondere wird gefragt, ob es Einschränkungen bei der Datenübermittlung gibt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung erklärt, dass der Datenschutz und Opferschutz sich nicht widersprechen, sondern einander bedingen. Es wird erläutert, dass die Datenübermittlung auf Einwilligung der Betroffenen basiert und dass die Polizei proaktiv bei der Vermittlung von Opferschutzangeboten handelt.

⚡ Einordnung

Die Diskussion über Datenschutz und Opferschutz ist politisch relevant, da sie die Sicherheit und Unterstützung von Opfern von Straftaten betrifft. Die Landesregierung plant keine Änderungen des bestehenden Datenschutzes in Anlehnung an die Berliner Praxis.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/641, Wahlperiode 18, eingereicht 23. August 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.