❓ Dokument 18/641
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Spannungen zwischen Datenschutz und Opferschutz, insbesondere im Kontext der Übermittlung von Daten durch die Polizei an Opferhilfe- und Beratungsstellen. Es wird auf einen Vorfall in Berlin verwiesen, wo der Datenschutz die Datenübermittlung an solche Stellen einschränkt, was die Prävention und Auswertung von Straftaten behindert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Opfer von Straftaten, Beratungsstellen, die Opferhilfe leisten, sowie die nordrhein-westfälischen Polizeibehörden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt Fragen zur Zusammenarbeit zwischen Polizei und Beratungsstellen, zur Datenübermittlung und zur Bewertung der Datenschutzrichtlinien in Berlin.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass Datenschutz und Opferschutz sich nicht widersprechen, sondern sich gegenseitig bedingen. Die Übermittlung von Daten erfolgt in der Regel mit Einwilligung der Betroffenen. Die Landesregierung plant keine Änderungen der Datenschutzrichtlinien in Nordrhein-Westfalen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet und betont, dass es keine Pläne zur Änderung der Datenschutzrichtlinien gibt. Es wird auf die rechtlichen Grundlagen der Datenübermittlung verwiesen.