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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageSPD

Dokument 18/697

6. April 2026Dokument 18/697 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Serdar Yüksel
AbschleppunternehmenBergungsunternehmenNRWAuflagenPolizei
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser Kleinen Anfrage wird untersucht, welche Bedingungen und Auflagen für Abschlepp- und Bergungsunternehmen in Nordrhein-Westfalen gelten. Der Fokus liegt auf dem Prinzip des nächstgelegenen Unternehmens und den damit verbundenen Kriterien für die Auftragsvergabe.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Abschlepp- und Bergungsunternehmen in Nordrhein-Westfalen sowie die Bürgerinnen und Bürger, die diese Dienste in Anspruch nehmen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zu den Auflagen, den Folgen bei Nichteinhaltung dieser Auflagen und den Kriterien für die Vergabe von Abschleppaufträgen gestellt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antwort der Landesregierung erläutert, dass bei der Vergabe von Aufträgen an Abschleppunternehmen keine öffentliche Ausschreibung erfolgt. Die Polizei vermittelt lediglich und hat keinen Einfluss auf die Auswahl des Unternehmens. Unternehmen werden in eine Liste aufgenommen, sofern keine Zweifel an ihrer Eignung bestehen.

⚡ Einordnung

Die Regelungen zur Vergabe von Abschleppaufträgen sind wichtig für die Transparenz und Fairness im Wettbewerb unter den Unternehmen. Es gibt jedoch Bedenken hinsichtlich der Einflussnahme der Polizei und der Auswahlkriterien für die Unternehmen.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/697, Wahlperiode 18

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.