❓ Dokument 18/698
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird untersucht, ob die Landesregierung gegen das Landesbeamtengesetz verstößt, da Mitarbeiter Nebentätigkeiten für die CDU ausüben. Es wird auf die Antworten der Landesregierung zu Nebentätigkeiten eingegangen und die datenschutzrechtlichen Bedenken thematisiert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitarbeiter der Landesregierung, insbesondere Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte, die Nebentätigkeiten für die CDU ausüben.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Identität der Mitarbeiter, den Zeiträumen ihrer Nebentätigkeiten und den konkreten Aufgaben bei der CDU gestellt. Zudem wird die Bewertung der Landesregierung zu möglichen Verstößen gegen das Landesbeamtengesetz angefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung verweigert eine detaillierte Aufschlüsselung der Ressorts aus datenschutzrechtlichen Gründen. Die Nebentätigkeiten wurden zwischen 2010 und 2022 genehmigt, und die Tätigkeiten umfassen Unterstützung in verschiedenen Bereichen, jedoch ohne Kenntnis über die konkrete Ausübung während des Wahlkampfs.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur politischen Neutralität von Landesbediensteten auf und könnte zu einer breiteren Diskussion über die Regelungen für Nebentätigkeiten führen. Die Haltung der Landesregierung wird als nicht nachvollziehbar kritisiert, was die Transparenz und das Vertrauen in die Verwaltung betrifft.