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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageAfD

Dokument 18/703

6. April 2026Dokument 18/703 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Andreas Keith, Zacharias Schalley
TierschutzgesetzSchlangenfütterungLebendtiereVerstößeNordrhein-Westfalen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der tierschutzrechtlichen Zulässigkeit der Fütterung von Schlangen mit lebenden Wirbeltieren. Es werden rechtliche Rahmenbedingungen und die Anzahl der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen seit 2017 erörtert.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Tierhalter, insbesondere von Schlangen, sowie die zuständigen Kreisordnungsbehörden, die für die Überwachung der Einhaltung des Tierschutzgesetzes verantwortlich sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird gefragt, wie viele Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bei der Lebendtierfütterung bekannt sind, wie die Landesregierung die Ausnahmeregelung bewertet und welche Maßnahmen zur Überwachung der tiergerechten Haltung von Futtertieren unternommen werden.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat seit 2017 sechs Fälle von tierschutzwidriger Lebendtierfütterung festgestellt. Es wird betont, dass die Fütterung lebender Wirbeltiere nur in Ausnahmefällen zulässig ist und dass die Überwachung der Futtertierhaltung durch die Kreisordnungsbehörden erfolgt.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wirft wichtige Fragen zum Tierschutz auf und zeigt, dass es in Nordrhein-Westfalen nur wenige Verstöße gegen die Regelungen gibt. Die Diskussion über die Fütterung lebender Tiere ist politisch umstritten und betrifft sowohl Tierschutzorganisationen als auch Tierhalter.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/703, Wahlperiode 18

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.