❓ Dokument 18/704
📋 Worum geht es?
In diesem Dokument beantwortet die Landesregierung Fragen zur Ausbreitung und Bekämpfung der Raupen des Eichenprozessionsspinners in Nordrhein-Westfalen. Die Anfrage bezieht sich auf die gesundheitlichen Risiken, die von den Raupen ausgehen, sowie auf die Maßnahmen zur Bekämpfung und Überwachung des Befalls in den Kommunen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens, insbesondere in städtischen Gebieten, sowie die Kommunen, die mit der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners beauftragt sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Abgeordneten fragen nach der Anzahl der Meldungen über Befall im privaten Garten, den betroffenen Kommunen, den registrierten Fällen sowie den geplanten Maßnahmen der Landesregierung zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass 2021 158 von 202 befragten Kommunen einen Befall gemeldet haben. Es gibt keine Meldepflicht für EPS-Fälle, weshalb keine genauen Daten über gesundheitliche Kontakte vorliegen. Ein flächendeckendes Online-Portal zur Meldung von Vorkommen ist nicht geplant, jedoch wird die Abfrage zur Verbreitung ab 2022 online durchgeführt.
⚡ Einordnung
Die Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners wird als ernstes Problem angesehen, das durch den Klimawandel verstärkt wird. Die Landesregierung plant, die Datenlage zu verbessern und alternative Bekämpfungsmethoden zu entwickeln, um die Ausbreitung einzudämmen.