❓ Dokument 18/812
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Landesregierung gefragt, wann sie gesetzliche Änderungen zur Aufhebung des Zwangs zur Veräußerung nach dem Höchstbieterprinzip vorlegen wird. Zudem wird nach den notwendigen gesetzlichen Anpassungen und deren Auswirkungen auf laufende Bieterverfahren gefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kommunen, die landeseigene Grundstücke erwerben möchten, sowie die Landesregierung und die Bürger, die in den betroffenen Gebieten leben.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, bis wann die Landesregierung eine gesetzliche Änderung zur Aufhebung des Höchstbieterprinzips plant, welche gesetzlichen Anpassungen erforderlich sind und ob diese Änderungen Auswirkungen auf laufende Bieterverfahren haben.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält die Anfrage mit vier zentralen Fragen, aber keine Antworten der Landesregierung, da es sich um eine Anfrage handelt. Die Antworten müssen noch erarbeitet werden.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die bisherigen Regelungen zur Veräußerung von Landesgrundstücken nicht mehr zeitgemäß sind und fordern eine Überarbeitung im Sinne des Koalitionsvertrags. Es wird auf frühere Drucksachen verwiesen, die die Problematik der Direktvergabe und des EU-Beihilferechts thematisieren.