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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageAfD

Dokument 18/813

6. April 2026Dokument 18/813 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Dr. Martin Vincentz
NotfallversorgungKrankenhäuserDrei-Stufen-PlanG-BANordrhein-Westfalen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In der Anfrage wird die Evaluierung des Notfallkonzeptes des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) thematisiert, das ein Stufensystem für die Notfallversorgung in Krankenhäusern einführt. Es wird untersucht, welche Auswirkungen dieses Konzept auf die Notfallversorgung in Nordrhein-Westfalen hat.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen, die Patienten, die Notfallversorgung benötigen, sowie die Landesregierung und die zuständigen Gesundheitsbehörden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Anzahl der Krankenhäuser mit Notfallstatus, zur Einordnung in Notfallstufen und zu den Auswirkungen des Wegfalls von Zuschüssen auf die ambulante Notfallversorgung gestellt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antwort der Landesregierung gibt an, dass die Einstufung der Krankenhäuser nicht durch das Land erfolgt, sondern im Rahmen der Budgetvereinbarungen. Derzeit sind 22 Krankenhäuser in der Einteilung streitig, und es gibt 7 Spezialversorger. Es fehlen valide Daten über die Auswirkungen der finanziellen Rahmenbedingungen auf die ambulante Notfallversorgung.

⚡ Einordnung

Das Notfallkonzept wird kontrovers diskutiert, da es sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf die Patientenversorgung haben könnte. Kritiker befürchten eine Verschlechterung der Notfallversorgung, während Befürworter auf mögliche Verbesserungen hinweisen.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/813, Wahlperiode 18, eingereicht 3. August 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.