❓ Dokument 18/814
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die unzureichenden Hitzeschutzmaßnahmen in Altenheimen und Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Angesichts zunehmender Hitzewellen wird die Notwendigkeit betont, diese Einrichtungen besser auf extreme Temperaturen vorzubereiten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind ältere und kranke Menschen, die in Altenheimen, Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, warum Altenheime und Pflegeeinrichtungen nicht in die Klimaanpassungsmaßnahmen einbezogen werden, welche Personengruppen als Risikogruppen gelten und wie die bestehenden Hitzeschutzmaßnahmen aussehen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die bestehenden Förderungen als ausreichend erachtet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Träger der Einrichtungen gesetzliche Vorgaben zum Hitzeschutz einhalten müssen und dass es bereits Maßnahmen wie Verschattungsanlagen gibt.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung betont, dass es in Nordrhein-Westfalen seit 1996 das Pflegewohn-geld gibt, das als Unterstützung für Investitionen in Pflegeeinrichtungen dient. Es wird darauf hingewiesen, dass keine gesetzliche Förderung für Einrichtungen der Eingliederungshilfe besteht.