❓ Dokument 18/823
📋 Worum geht es?
Das Dokument enthält die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Meldestellen, die für die Erfassung von queerfeindlichen und rassistischen Vorfällen eingerichtet werden sollen. Es wird erläutert, dass diese Meldestellen auch Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsgrenze dokumentieren sollen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind insbesondere Personen, die Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ethnischen Zugehörigkeit erfahren. Auch Vereine und Organisationen, die sich mit diesen Themen befassen, sind betroffen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, wie lange die Ausschreibung für die Meldestellen dauerte, wie viele Organisationen Interesse zeigten und wie diese Organisationen ihre Eignung darlegten. Zudem wird die Einbeziehung der Organisationen nach dem Aufbau der Meldestellen thematisiert.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erklärt, dass kein Ausschreibungsverfahren stattfand, sondern ein Interessenbekundungsverfahren. Insgesamt gab es 59 Interessensbekundungen für die Meldestellen, aufgeschlüsselt nach Phänomenbereichen. Die Ministerin betont, dass die ausgewählten Organisationen in einem gesonderten Förderverfahren nach dem Aufbau der Meldestellen einbezogen werden.
⚡ Einordnung
Das Vorhaben zur Einrichtung der Meldestellen wird als wichtig erachtet, um Diskriminierung sichtbarer zu machen. Es gibt Unterstützung für die Initiative, jedoch auch kritische Stimmen, die die Effektivität und die Umsetzung der Meldestellen in Frage stellen.