❓ Dokument 18/828
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage der FDP-Abgeordneten beschäftigt sich mit den Kriterien, die die Landesregierung zur Unterscheidung zwischen Kernsanierungen und Einzelmaßnahmen anwendet. Es wird kritisiert, dass die derzeitige Regelung zu Fehlanreizen führt und die Transparenz für Immobilieneigentümer verringert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Immobilieneigentümer in Nordrhein-Westfalen, insbesondere diejenigen, die Sanierungsmaßnahmen an ihren Gebäuden durchführen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach den Kriterien zur Abgrenzung von Kernsanierungen und Einzelmaßnahmen sowie nach der Ungleichbehandlung von Immobilien mit identischem Wert.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung beantwortet die Fragen und führt aus, dass die Kriterien für Kernsanierungen in der Praxis selten erfüllt seien. Es wird argumentiert, dass die Restnutzungsdauer bei Kernsanierungen und schrittweisen Einzelmaßnahmen identisch sei, was die Fragesteller jedoch anzweifeln.
⚡ Einordnung
Die FDP-Fraktion kritisiert die schwarz-grüne Landesregierung für fehlende Verbesserungen im Grundsteuermodell und verweist auf die Ungleichbehandlung von Immobilien. Die Landesregierung argumentiert, dass die Kriterien für Kernsanierungen nicht erfüllt seien und somit keine Ungleichbehandlung vorliege.